Beitragsordnung des Förderverein Tierpark Gotha e.V.

Gemäß der Satzung des Förderverein Tierpark Gotha e.V. §5 (2) beschließt der Vorstand
folgende Beitragsordnung, die am 01.01.2024 in Kraft tritt:

§1 Grundsatz
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von
der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der
Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter
Beiträge.

§2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Die Mitgliedsbeiträge sind die Haupteinnahmequelle des Vereins. Ihre ordnungsgemäße
und vollständige Kassierung ist die wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung der
gemeinnützigen Arbeit des Förderverein Tierpark Gotha e.V.
2. Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung seines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
3. Der Beitrag sollte halb- oder jährlich in bar entrichtet oder auf das Konto des Vereines
überwiesen werden.
4. Für die Organisierung der Beitragskassierung und Abrechnung der Beitragsanteile sind
der/ die Schatzmeister/in verantwortlich.
5. Finanzrevision sind einmal jährlich durchzuführen und in den jeweiligen
Mitgliederversammlungen auszuwerten.

§3 Beiträge
1. Natürliche Personen entrichten einen Jahresbeitrag von

30,00 Euro/Jahr

Die Beitragserhebung wird auf der Basis einer Selbsteinstufung vorgenommen. Eine höhere
Selbsteinstufung gegenüber dem Jahresbeitrag ist jederzeit möglich. Es ist ein ermäßigter
Beitrag von 15,00 Euro möglich.
2. Beitragsbefreiung oder Herabstufungen bei Härtefällen sind mit Beschlussfassung des
Vorstandes jeweils für ein Beitragsjahr möglich. Der Betroffene stellt einen formlosen Antrag
mit Begründung an den Vorstand
3. In regelmäßigen Abständen – insbesondere vor Wahlen – spätestens zum 31.03. des
Beitragsjahres, ist von den zuständigen Vorständen die Erfüllung der Beitragspflicht zu
kontrollieren.
4. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens bis zum 30.05. des jeweiligen Beitragsjahres bar oder
auf das benannte Konto des Fördervereins einzuzahlen.
Bei Nichteinhaltung der Beitragspflicht erlischt die Mitgliedschaft zum 31.12. des
Beitragsjahres im Förderverein